Rede der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries MdB, bei der Fachtagung Reform der Verbraucherinsolvenz der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen e.V. am 14.5.2008 in Darmstadt
Rede Brigitte Zypries MdB
Stelungsnahmen
An dem neuen Verbraucherinsolvenzverfahren gab es von verschiedenen Seiten Kritik.
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BGH, Beschluss vom 29.05.2008, Az: IX ZB 51/07
Leitsatz:
Ermächtigt ein Sozialleistungsträger, bevor über das Vermögen des Leistungsberechtigten das Insolvenzverfahren eröffnet wird, einen zweiten Leistungsträger, seine Ansprüche mit der dem zweiten Leistungsträger obliegenden Geldleistung zu verrechnen, ist diese Ermächtigung in der Insolvenz des Leistungsberechtigten grundsätzlich wirksam.
BGH, Beschluss vom 29.05.2008, Az: V ZB 3/08
Leitsatz:
Die sofortige Beschwerde eines Schuldners, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, gegen die Festsetzung des Verkehrswerts eines massezugehörigen Grundstücks durch das Vollstreckungsgericht ist unzulässig.
Aus den Gründen:
Soweit das Zwangsversteigerungsgesetz nichts anderes bestimmt, hat der Schuldner mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und der Bestellung eines Verwalters in diesem Verfahren die Befugnis verloren, in Verfahren über massezugehörige Bestandteile seines Vermögens Anträge zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen.