Welche Forderungen

Grundsätzlich können auch nicht titulierte Forderungen beim Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden. In der Praxis wird der Gläubiger einer nicht titulierten Forderung jedoch häufig erleben, dass seine Forderung vom Treuhänder bestritten wird.
Dann muss der Gläubiger den Treuhänder/Insolvenzverwalter vor dem Amts- oder Landgericht am Sitz des Insolvenzgerichts auf Anerkennung dieser Forderung verklagen, und dies auf eigene Kosten. Da die meisten Gläubiger bei der zu erwartenden geringen Quote dieses Kostenrisiko scheuen, gehen Treuhänder häufig dieses geringe Risiko des Bestreitens nichttitulierter Forderungen ein, um sich hinterher mit weniger Gläubigern auseinandersetzen zu müssen.

wie anmelden?

Falls der Treuhänder aber eine titulierte Forderung bestreitet, muss er in einem Prozess beweisen, dass diese Forderung nicht besteht.

Tip

Von daher sollten dem Schuldner nahestehende Personen, die in dem Verfahren als Insolvenz Gläubiger teilnehmen möchten, ihre Forderung vor Einleitung des Verfahrens titulieren lassen, z.B. mittels vollstreckbarem notariellen Schuldanerkenntnis.

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