Dies -Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss -ist die einfachste Art, an Ihr Geld zu kommen. Wenn Sie wissen, wer der Arbeitgeber Ihres Schuldners ist. Sie vollstrecken dabei nämlich in Forderungen des Schuldners, die dieser gegen eine dritte Person hat. Diese sog. Forderungsvollstreckung erfolgt daher auch nicht durch den Gerichtsvollzieher, sondern durch das zuständige Vollstreckungsgericht. Dieses ist das Gericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitzt hat. Zunächst müssen Sie in Ihrem Antrag genau angeben, gegen welche dritte Person der Schuldner eine Forderung hat. Es folgt die genaue Anschrift und bei Behörden das erforderliche Aktenzeichen. Dann benennen Sie die Forderung, welche gepfändet werden soll. Dies kann z.B. die Forderung gegen den Arbeitgeber auf Lohnauszahlung sein, gegen das Finanzamt auf Rückzahlung zu viel bezahlter Steuern oder gegen die Sparkasse auf Auszahlung eines Sparguthabens. Ihrem Antrag müssen Sie auch noch den Vollstreckungstitel in einer vollstreckbaren Ausfertigung beifügen. Sollte der Titel durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt worden sein, so ist der Nachweis der Zustellung ebenfalls mit beizulegen. Je nach dem, wie der Fall gelagert ist, gibt es eine Vielzahl von speziellen Formularen. Sie sollten daher einen derartigen Antrag nur mit der Hilfe eines Fachanwaltes ausfüllen. Das Gericht wird dann Ihren Antrag überprüfen und einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen. Dieser wird dann durch den Gerichtsvollzieher zugestellt
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.