Ein Weg, aus der Überschuldung und hin zur Restschuldbefreiung.
Das Verbraucherinsolvenz Verfahren ist ein gerichtliches Verfahren mit dem Privatpersonen von ihren Schulden befreit werden können.- Stichwort Restschuldbefreiung und Wohlverhaltensperiode. Vorraussetzung ist eine Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit. Zahlungsunfähigkeit liegt bereits vor, wenn nicht mehr alle Zahlungsverbindlichkeiten gleichzeitig bedient werden können. Auch ohne Einkommen oder Vermögen kann das Verfahren eingeleitet werden und die Restschuldbefreiung erlangt werden.
Selbständige, oder solche, die es einmal waren, können ebenfalls an diesem Verfahren teilnehmen, wenn nicht mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Ansonsten müssen sie Regelinsolvenz beantragen.
Der Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann hier angeschaut werden sowie hier
Bei weiteren Fragen senden Sie uns bitte eine Mail und lesen Sie sich unsere FAQ durch.
Die Befreiung von den Schulden - Restschuldbefreiung - erreichen Sie, indem Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren durch uns einleiten lassen.
Bis zum gerichtlichen Insolvenzantrag dauert es in der Regel bei uns ca. 4 Wochen. -Bei den staatlichen Stellen bis zu 24 Monate-
Das Verfahren ist einfach. Haushaltsbogen ausfüllen, per Mail senden >>>Angebot prüfen >>> beantragen.
Fehler ausgeschlossen. Der Versuch einer aussergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern bis hin zum gerichtlichen Insolvenzantrag wird von unseren erfahrenen Rechtsanwälten vorgenommen.
Im Gegensatz zu den öffentlichen Stellen, die keine Rechtsberatung bieten können.
Dies beinhaltet die Gefahr, dass Sie keine Restschuldbefreiung bekommen; wie dies oft geschieht.
Mit uns kommen Sie sicher durch die Wohlverhaltensperiode.
Die Anfrage von Insolvenz Online ist kostenfrei. Gebühren entstehen erst bei der konkreten, individuellen Vermögensanalyse und der datenmässigen Erfassung und Aufbereitung aller Schulden und Gläubiger.
Jeder kann durch widrige Umstände völlig unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Der enorme Druck der Gläubiger und der stets wachsende Schuldenberg rauben den Betroffenen jedes positive Lebensgefühl. Höchste Zeit, dass Sie dem entgegentreten.
Insolvenz Online: Deutschlandweit auf dem schnellsten Weg zur Verbraucherinsolvenz.
Wir wissen, wie belastend die Situation für den Betroffenen ist. Deshalb haben wir diesen neuen, deutschlandweiten Service eingeführt. Mit Insolvenz Online vereinen wir innovative Technologie mit unserem Know-How, damit Sie möglichst schnell aus der Schuldenspirale herauskommen.
Kein lästiges Warten mehr - Sie haben es selbst in der Hand und erhalten so schnelle Hilfe bei Überschuldung
Hier können Sie online Ihren Antrag selbst vorbereiten:
1.Sie übermitteln uns anliegenden Haushaltplan per Email senden mit Auflistung Ihrer Gläubiger.
2.Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie von uns ein exaktes Angebot über die gesamten Kosten des Verfahrens bis zur Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens - und Beantragung der Restschuldbefreiung - und nennen Ihnen auch Möglichkeiten öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen.
3.Sie entscheiden (diskret und vertraulich, ohne jeglichen Hausbesuch) ob Sie unser Angebot annehmen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind ob auf Sie die Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz zutrifft fülen Sie trotzdem den Bogen aus.
Wir informieren Sie dann über die Insolvenzverfahren.
Die Schuldnerakuthilfe/Immobilienakuthilfe ist Mitglied bei Beratung Online - .
Neue Informationen zu den Themen Insolvenz- und Insolvenzrecht, Restschuldbefreiung, Wohlverhaltensperiode, Insolvenzverwalter und neues aus der Schuldnerberatung.
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1.)Das Eröffnungsverfahren bei der Regelinsolvenz.
Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht
Der Antrag auf Regelinsolvenz kann vom Schuldner oder von einem Gläubiger beantragt werden.
-Die Forderung darf nicht völlig unbedeutend sein.
-Die Geltendmachung von Zinsen und Kosten reicht nicht aus, wenn die Hauptforderung beglichen ist.
-Es dürfen keine insolvenzfremden Zwecke verfolgt werden, wie etwa, den Antragsgegner als Wettbewerber auszuschalten.
-Der Antrag darf nicht als unlauteres Druckmittel missbraucht werden.
-Ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt bei ansonsten ausreichender Sicherung des Gläubigers, bei Verjährung der Forderung oder gestundeten Forderungen, wenn die Befriedigungen des Gläubigers auf einfachere, schnellere und zweckmässigere Weise erreicht werden kann.
Der Gläubiger hat die Forderung und den Eröffnungsgrund der Regelinsolvenz glaubhaft zu machen.
-Zur Glaubhaftmachung der Forderung sind Unterlagen vorzulegen.
-Er muss nachweisen, dass der Schuldner außer Stande ist, seine fälligen und ernstlich eingeforderten Verbindlichkeiten im wesentlichen zu erfüllen.
-Ausreichend dafür ist bsw. die Bescheinigung eines Gerichtsvollziehers über einen erfolglosen Vollstreckungsversuch oder die Eidesstattliche Versicherung über die Zahlungseinstellung.
2.)Das Insolvenzverfahren
Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, können die Gläubiger gegen den Schuldner nicht mehr im Wege der Einzelvollstreckung vorgehen. Die Gläubiger sind nunmehr auf die Gesamtvollstreckung angewiesen. Gleichzeitig verliert der Schuldner das Verfügungsrecht über das Vermögen. Das Verfügungsrecht hat nun der Insolvenzverwalter .
Im Berichtstermin teilt der Insolvenzverwalter den Vermögensstand der Schuldners mit. Bei Unternehmen wird eine Einschätzung abgegeben, ob die Fortführung des Unternehmens sinnvoll ist. Beschließt die Gläubigerversammlung eine Fortführung des Unternehmens stellt der Insolvenzverwalter einen Sanierungsplan auf.
Bis zu diesem Termin müssen die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter in die Forderungsliste eintragen.
Beschliesst die Gläubigerversammlung eine Fortführung des Unternehmens, findet zudem ein Erörterungs- und Abstimmungstermin statt. Das Insolvenzverfahren wird zudem aufgehoben und der Schuldner erhält das Recht zurück, über die Insolvenzmasse fei zu verfügen. Das Amt des Insolvenzverwalters erlöscht. Dieser kann jedoch zur Überwachung des Planes vorgesehen werden.
Wurde die Liquidation des Unternehmens beschlossen, so findet nach dem Prüfungstermin die Verwertung des Vermögens statt.
Schlusstermin
Der Schlusstermin findet nach der Erlösverteilung statt.