-Ein Weg, aus der Überschuldung
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren mit dem Privatpersonen von ihren Schulden befreit werden können. Vorraussetzung ist eine Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit. Zahlungsunfähigkeit liegt bereits vor, wenn nicht mehr alle Zahlungsverbindlichkeiten gleichzeitig bedient werden können. Auch ohne Einkommen oder Vermögen kann das Verfahren eingeleitet werden.
Selbständige, oder die es einmal waren, können ebenfalls an diesem Verfahren teilnehmen, wenn nicht mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Der Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann hier angeschaut werden sowie hier
Bei weiteren Fragen senden Sie uns bitte eine Mail oder lesen Sie sich unsere FAQ durch.
Die Befreiung von den Schulden erreichen Sie, indem Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten.
Bis zum gerichtlichen Insolvenzantrag dauert es in der Regel ca. 15 Wochen. -Bei den staatlichen Stellen bis zu 24 Monate-
Das Verfahren ist einfach. Haushaltsbogen ausfüllen, per Mail senden >>>Angebot prüfen >>> beantragen.
Fehler ausgeschlossen. Der Versuch einer aussergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern bis hin zum gerichtlichen Insolvenzantrag wird von erfahrenen Rechtsanwälten vorgenommen.
Im Gegensatz zu den öffentlichen Stellen, die keine Rechtsberatung bieten können.
Die Anfrage von Insolvenz Online ist kostenfrei. Gebühren entstehen erst bei der konkreten, individuellen Vermögensanalyse und der datenmässigen Erfassung und Aufbereitung aller Schulden und Gläubiger.
Jeder kann durch widrige Umstände völlig unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Der enorme Druck der Gläubiger und der stets wachsende Schuldenberg rauben den Betroffenen jedes positive Lebensgefühl. Höchste Zeit, dass Sie dem entgegentreten.
Insolvenz Online: Deutschlandweit auf dem schnellsten Weg zur Verbraucherinsolvenz.
Wir wissen, wie belastend die Situation für den Betroffenen ist. Deshalb haben wir diesen neuen, deutschlandweiten Service eingeführt. Mit Insolvenz Online vereinen wir innovative Technologie mit unserem Know-How, damit Sie möglichst schnell aus der Schuldenspirale herauskommen.
Kein lästiges Warten mehr - Sie haben es selbst in der Hand und erhalten so schnelle Hilfe bei Überschuldung
Hier können Sie online Ihren Antrag selbst vorbereiten:
1.Sie übermitteln uns anliegenden Haushaltplan per Email
und senden eine Auflistung Ihrer Gläubiger mit.
2.Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie von uns ein exaktes Angebot über die gesamten Kosten des Verfahrens bis zur Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens und nennen Ihnen auch Möglichkeiten öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen.
3.Sie entscheiden (diskret und vertraulich, ohne jeglichen Hausbesuch) ob Sie unser Angebot annehmen.
Die Schuldnerakuthilfe/Immobilienakuthilfe ist Mitglied bei:Beratung Online
1.)Das Eröffnungsverfahren bei der Regelinsolvenz.
Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht
Der Antrag kann vom Schuldner oder von einem Gläubiger beantragt werden.
Voraussetzungen eines Gläubigerantrags:
-Die Forderung darf nicht völlig unbedeutend sein. -Die Geltendmachung von Zinsen und Kosten reicht nicht aus, wenn die Hauptforderung beglichen ist. -Es dürfen keine insolvenzfremden Zwecke verfolgt werden, wie etwa, den Antragsgegner als Wettbewerber auszuschalten. -Der Antrag darf nicht als unlauteres Druckmittel missbraucht werden. -Ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt bei ansonsten ausreichender Sicherung des Gläubigers, bei Verjährung oder gestundeten Forderungen, wenn die Befriedigungen des Gläubigers auf einfachere, schnellere und zweckmäßigere Weise erreicht werden kann.
Der Gläubiger hat die Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft zu machen.
-Zur Glaubhaftmachung der Forderung sind Unterlagen vorzulegen.
-Er muss nachweisen, dass der Schuldner außer Stande ist, seine fälligen und ernstlich eingeforderten Verbindlichkeiten im wesentlichen zu erfüllen.
-Ausreichend dafür ist bsw. die Bescheinigung eines Gerichtsvollziehers über einen erfolglosen Vollstreckungsversuch oder die eidesstattliche Versicherung über die Zahlungseinstellung.
2.)Das Insolvenzverfahren.
Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, können die Gläubiger gegen den Schuldner nicht mehr im Wege der Einzelvollstreckung vorgehen. Die Gläubiger sind nunmehr auf die Gesamtvollstreckung angewiesen. Gleichzeitig verliert der Schuldner das Verfügungsrecht über das Vermögen. Das Verfügungsrecht hat nun der Insolvenzverwalter.
Berichtstermin.
Im Berichtstermin teilt der Insolvenzverwalter den Vermögensstand der Schuldners mit.Bei Unternehmen wird eine einschätzung abgegeben, ob die Fortführung des Unternehmens sinnvoll ist. Beschließt die Gläubigerversammlung eine fortführung des Unternehmens stellt der Insolvenzverwalter einen Sanierungsplan auf.
Prüfungstermin.
Bis zu diesem Termin müssen die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter in die Forderungsliste eintragen.
Erörterungs und Abstimmungtermin
Beschließt die Gläubigerversammlung eine Fortführung des Unternehmens, findet zudem ein Erörterungs- und Abstimmungstermin statt. Das Insolvenzverfahren wird zudem aufgehoben und der Schuldner erhält das Recht zurück, über die Insolvenzmasse fei zu verfügen. Das Amt des Insolvenzverwalters erlöscht. Dieser kann jedoch zur Überwachung des Planes vorgesehen werden.
Erlösverteilung.
Wurde die Liquidation des Unternehmens beschlossen, so findet nach dem Prüfungstermin die Verwertung des Vermögens statt.
Schlusstermin
Der Schlusstermin findet nach der Erlösverteilung statt.