1. Machen Sie sich von allen Unterlagen Kopien und komunizieren Sie mit der ARGE nur per Einschreiben, denn zu gerne kommt dort " etwas weg".
2. Prüfen Sie alle Bescheide genau und legen Sie gegen alle Bescheide Widerspruch ein - Widersprüche gibt es auf der rechten Seite - und bei Ablehnung Klagen Sie vor dem zuständigen Sozialgericht. Es kostet nichts.
3. Überhäufen Sie die ARGE und die Gerichte mit Klagen, prüfen Sie Ihren Bescheid anhand der Klagen und Widerspruchsliste auf der rechten Seite und der Urteile auf dieser Seite.
4. Unterschreiben Sie "Eingliederungsvereinbarungen nur mit dem entsprechenden Zusatz.
5. Bei Terminen bei der ARGE sollten Sie wenn möglich immer einen Zeugen dabei haben.
Hartz-IV-Empfänger haben einen Anspruch darauf, dass ein Wasserverbrauch von bis zu 108,5 Liter pro Tag und Person von den zuständigen Behörden bezahlt wird. Die von der GIAG zu Grunde gelegte Rechnung ist nicht plausibel. -SG Gießen, Urteil vom 07.11.2006 - S 25 AS 420/05-
Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ohne gesetzliche Grundlage willkürlich!
Arbeitsagenturen dürfen die Pflichten von Hartz-IV Empfänger nicht einseitig festlegen und bei Verstößen die Leistungen kürzen. Das hessische Landessozialgericht in Darmstadt gab einer 24jährigen Frau aus Offenbach recht. Das geht aus einem Urteil -AZ: L 7 AS 288/06 ER-, dass am Mittwoch veröffentlicht wurde, hervor. Das Gericht urteilte eindeutig: "Für Leistungskürzungen ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich."
Im konkreten Fall hatten die ARGE versucht, mit der erwerbslosen Frau eine sog. Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Solche Eingliederungsvereinbarung legen detaliert die Rechte und Pflichten von Arbeitslosengeld II Empfängern fest. Der Hilfeempfänger hat zahlreiche, bis auf den Tag genau bestimmte Pflichten, die er erfüllen muss. Die Frau hatte sich allerdings geweigert des Vertrag zu unterschreiben. Daraufhin legte die Arbeitsagentur die Pflichten der Hartz 4 Empfängerin einseitig fest. Als sie den gesetzten Pflichten nicht nachkam, wurde ihr das gesamte Arbeitslosengeld II gestrichen. Dagegen klagte nun die Frau und bekam vom hessische Landessozialgericht recht. Die Richter wiesen daraufhin, dass Sanktionen nur zulässig seien, wenn gegen eine Eingliederungsvereinbarung verstoßen werde. Diese sollten allerdings nicht einseitig von den Arbeitsagenturen gestaltet sein. 21.02.07
Die Kosten, die durch Ausübung des Umgangsrechts mit den leiblichen Kindern entstehen, die beim anderen Elternteil leben, hat -zivilrechtlich- der Umgangsberechtigte zu tragen. Hierzu gehören u.a. Fahrtkosten und die Verpflegungskosten während der Anwesenheit des Kindes. Bezieht der Umgangsberechtigte laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, kann er den entsprechenden Mehrbedarf beim Sozialhilfeträger geltend machen. Das Verwaltungsgericht Schleswig setzte den Sozialhilfeanspruch für den Besuchstag des Kindes auf 1/30 des maßgeblichen Regelsatzes fest.
Urteil des VG Schleswig vom 13.06.2002- 10 A 37/01- NJW 2003, 79
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.6.2008, B 14 AS 22/07 R
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Juni 2008 (Az. B 14 AS 46/07 R) entschieden, dass die Beklagte für die streitige Zeit die Regelleistung im Hinblick auf die Verpflegung im Haushalt der Eltern nicht kürzen durfte. Dies folgt - wie in der am selben Tag entschiedenen Sache - B 14 AS 22/07 R - bereits daraus, dass es in der hier streitigen Zeit für eine Berücksichtigung von Verpflegung als Einkommen noch keine Rechtsgrundlage gab.
Az.: B 14 AS 46/07 R Sch. ./. JobCenter Charlottenburg
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 10/06 R
Die 23. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat die ARGE Krefeld zur Übernahme der Heizkosten eines Arbeitslosengeld II-Empfängers in tatsächlicher Höhe verurteilt.
Az.: S 23 AS 119/06
Die Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf die volle Erstattung ihrer Heizkosten, auch wenn sie ausnahmsweise in einer größeren Wohnung leben als eigentlich vorgesehen. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf.
Zudem habe der Gesetzgeber bei unangemessenen Heizkosten keine Sanktionen vorgesehen -Az. S 23 AS 119/06 -.
SG Dortmund S 29 AS 498/05
L 20 B 77/07 AS ER 23.05.2007 rechtskräftig
L 19 B 68/05 AS ER 06.12.2005 rechtskräftig
L 20 B 63/06 AS NZB 08.06.2006 rechtskräftig
Sozialgericht Oldenburg
Aktenzeichen: S 44 AS 1699/06 ER
Datum der Entscheidung: 01.02.07
Paragraph: § 22 Abs. 1 SGB II
Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Anerkennung der tatsächlichen Heizkosten als KdU, sofern es an konkreten Anhaltspunkten für ein unwirtschaftliches Heizverhalten fehlt.
LSG Niedersachsen-Bremen v. 9.01.06, L 7 AS 163/05 ER.
Bereits nach dem eindeutigen Wortlaut des § 20 Abs. 1 SGB II sind die Stromkosten für den Betrieb einer Gastherme zum Zwecke der Heizung nicht von der Regelleistung erfasst sondern nach § 22 Abs. 1 SGB II als Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Instanz 1: SG Hannover - S 45 AS 2039/06
Überfluten Sie die ARGE und die Sozialgerichte mit Widersprüchen, Klagen, Anträgen. Prüfen Sie welche Anträge Sie für sich benutzen können.
1. Antrag auf Schulkosten mit Widerspruch, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sowie einer Klage vor dem Sozialgericht.
Widerspruch und Klage
Arbeitslosen- und Sozialhilfe
Hartz IV Rechner, Berechnung Sozialhilfe - Sozialhilfe Leistung - gibt es hier
Bei weiteren Fragen zur Sozialhilfe wenden Sie sich bitte an das entsprechende Amt. Hier besteht Beratungspflicht.